Jetzt neu im Programm: HanseMerkur Tierversicherung für Hund und Katz – der Rundumschutz hier online
Ergo Zahnersatzversicherung drei Monatsprämien geschenkt
Ab sofort bei uns einen Neuvertrag bis 30.6.2023 machen und drei Monatsprämien gratis erhalten!
Freihaltefrist für Kennzeichen per 1.5.2023 verlängert
In Kraft tritt mit 01.Mai 2023 uA folgende für die Zulassung relevante Änderung:
– die Verlängerung der Freihaltefrist von 6 auf 12 Monate
§ 43 Abs. 3 lautet:
„(3) Das Kennzeichen ist auf Antrag des Zulassungsbesitzers längstens zwölf Monate, gerechnet vom Tage der
1. Abmeldung oder
2. Ummeldung auf ein Wechselkennzeichen oder
3. Zuweisung eines Wunschkennzeichens
an freizuhalten und dem Antragsteller für ein Fahrzeug zuzuweisen, wenn er dies vor Ablauf von zwölf Monaten beantragt.“
Die Verlängerung der Freihaltefrist gilt auch für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits freigehaltene Kennzeichen.
Jetzt neu – Finanzieren mit dem Spezialisten
Durch unsere neue Kooperation mit dem Finanzierungspezialisten Infina ist es nun möglich, Ihnen beste Konditionen und Betreuung zu ermöglichen!
Gerade in Zeiten wie diesen macht auch eine Überprüfung bestehender Kreditverträge Sinn und spart Geld.
zum Kreditrechner
Was ist neu 2022
Bürobetrieb & Zulassungsstellen
Sehr geehrte Kunden!
Ab sofort ist wieder eingeschränkter Bürobetrieb möglich! (Mundschutz, Sicherheitsabstand, …)
Die KFZ-Zulassungsstellen sind wieder in Betrieb!
Bitte beachten Sie, dass teilweise ein Termin auf der Zulassungsstelle nötig ist – ansonsten ist ev. mit Wartezeiten zu rechnen!
Stand 04.05.2020:
– Die Wüstenrot Zulassungsstelle Tulln arbeitet bereits ohne Voranmeldung.
– Die Uniqa Zulassungsstelle Klosterneuburg arbeitet derzeit mit Terminvergabe
Dies gilt auch besonders für die Behebung von hinterlegten Kennzeichen oder den Wechsel von WU/TU auf KG-Kennzeichen!
Bringen Sie unbedingt einen Mundschutz mit und beachten sie den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand!
Weitere mögliche Einschränkungen sind bei der jeweiligen Zulassungsstelle ausgehängt.
Bleiben Sie gesund!
Liebe Grüße
Peter Schindler
KFZ Zulassungen
Sehr geehrte Kunden!
Trotz Corona stehen wir Ihnen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Die KFZ-Zulassungsstellen sind wieder in Betrieb!
Bitte beachten Sie, dass unbedingt ein Termin auf der Zulassungsstelle nötig ist – ansonsten ist mit langen Wartezeiten zu rechnen!
Dies gilt auch besonders für die Behebung von hinterlegten Kennzeichen oder den Wechsel von WU/TU auf KG-Kennzeichen!
Bringen Sie unbedingt einen Mundschutz mit und beachten sie den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand.
Weitere mögliche Einschränkungen sind bei der jeweiligen Zulassungsstelle ausgehängt.
Bleiben Sie gesund!
Liebe Grüße
Peter Schindler
Erreichbarkeit
Sehr geehrte Kunden!
Trotz Corona stehen wir Ihnen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Persönliche Termine sind derzeit leider behördlich untersagt!
KFZ-Zulassungen, Abmeldungen, Kennzeichenbehebungen oder Hinterlegungen sind zurzeit leider nicht möglich!
Dies liegt nicht in unserem Einflussbereich!
Sobald diese Behördenwege wieder möglich sind, werden wir dies hier bekannt geben.
Bleiben Sie gesund!
Liebe Grüße
Peter Schindler
Weiterbildung 2019
Wir freuen uns auch für 2019 wieder das Weiterbildungszertifikat des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten erhalten zu haben.
KFZ – motorbezogene Versicherungssteuer − neu ab 1.10.2020
Die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer (MVSt) hängt von der Leistung (kW/PS) des Verbrennungsmotors ab und gilt für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht.
Für ab 01.10.2020 erstmalig zugelassene PKW und LKW bis 3,5 Tonnen und Motorräder wird in der neuen Bemessungsgrundlage zusätzlich der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs berücksichtigt.
Neu: Es wird für Erstzulassungen ab 01.10.2020 bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlweise kein Unterjährigkeitszuschlag mehr verrechnet!
Die VAV Versicherung AG bietet die Möglichkeit, die neue motorbezogene Versicherungssteuer mit Gültigkeit ab 1. Oktober 2020 bereits jetzt online zu berechnen.
Einfach hier klicken und loslegen.
-> Für bestehende Fahrzeuge ändert sich nichts.
Quelle: VAV Versicherung AG