FMA senkt den höchstzulässigen Garantiezinssatz in der Lebensversicherung und prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge

FMA senkt den höchstzulässigen Garantiezinssatz in der Lebensversicherung und prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ab 1. Jänner 2015 auf 1,5 Prozent


Wegen des anhaltend niedrigen Zinsumfeldes senkt Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA den höchsten zulässigen Garantiezinssatz in der klassischen Lebensversicherung sowie in der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge von derzeit 1,75% ab 1. Jänner 2015 auf 1,5%. Dies geht aus der mit 17. Juli 2014 in Kraft getretenen Novelle zur Höchstzinssatzverordnung (BGBl. II Nr. 179/2014) der FMA hervor.

Die Höchstzinssatzverordnung der FMA bezieht sich lediglich auf die garantierte Verzinsung der Sparprämie, also die einbezahlte Prämie abzüglich Steuern, Risiko- und Kostenanteile. Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass Garantieleistungen aus Versicherungsverträgen auch weiterhin langfristig erfüllt werden können. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind davon grundsätzlich nicht betroffen.

Die nun in Kraft getretene Novelle ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, die ab dem 1. Jänner 2015 abgeschlossen werden. Für bestehende Verträge der klassischen Lebensversicherung gilt weiterhin die beim Vertragsabschluss garantierte Verzinsung, grundsätzlich auch für jene Prämienanteile, die nach dem 1.1.2015 eingezahlt werden.