Beginnend mit der Folgeprämienvorschreibung März 2015 werden die Bestandsprämien und Versicherungssummen der Rechtsschutzverträge im Sinne der Rechtsschutzbedingungen angepasst.
Diese Aktion umfasst alle Rechtsschutzversicherungen
- die keiner jährlichen Anpassung unterliegen
- bei denen seit Vertragsabschluss bzw. seit der letzten Summen- und Prämienanpassung die Steigerung des Verbraucherpreisindex mehr als 5% beträgt