Muki erhöht besondere Wartefrist in der Krankenversicherung

Für Untersuchungen, stationäre und ambulante Heilbehandlungen im Zusammenhang mit Schwangerschaften, Entbindungen oder Fehlgeburten sowie für die Gewährung einer Geburtskostenbeihilfe beträgt die Wartezeit künftig neun statt sechs Monate.
Mit sofortiger Wirkung wird in den muki Sonderklasse Exklusiv-Tarifen (SOE 1/14, SOE 2/14, SOE 3/14, SOE/E) und den Wahlarzt Ambulant-Tarifen (Standard, Standard-Plus, Premium und Premium-Exklusiv) die besondere Wartezeit erhöht.