Rundschreiben der Fahrschulen zur L17-Versicherungsbestätigung

Bei L 17 Ausbildungsfahrten kann die Bestätigung des Kunden von seiner Versicherung künftig entfallen. Der Verband der Versicherungsunternehmen hat in einem Schreiben bestätigt, dass bei der Kfz-Haftpflichtversicherung (bei Einhaltung der vertraglichen Obliegenheiten und der einschlägigen verwaltungsrechtlichen Vorschriften) für L17 Ausbildungsfahrten Versicherungsschutz besteht.

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