Bei L 17 Ausbildungsfahrten kann die Bestätigung des Kunden von seiner Versicherung künftig entfallen. Der Verband der Versicherungsunternehmen hat in einem Schreiben bestätigt, dass bei der Kfz-Haftpflichtversicherung (bei Einhaltung der vertraglichen Obliegenheiten und der einschlägigen verwaltungsrechtlichen Vorschriften) für L17 Ausbildungsfahrten Versicherungsschutz besteht.
Näheres entnehmen Sie bitte der Info der Fahrschulen Österreich
Newsletter der Fahrschulen Österreich zur L17-Versicherungsbestätigung – Quelle WKO www.fahrschulen.co.at